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Neu: Praxishandbuch

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Vorschau Inhaltsverzeichnis

Förderung von Lehrverhältnissen

Staatlich gefördert werden auch im Elektrohandel laufende Lehrverhältnisse und gute Erfolge bei Lehrabschlussprüfungen.

ElektrohändlerInnen, die nach dem Berufsausbildungsgesetzt (BAG) berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden können sich dazu an das Förderreferat der zuständigen Lehrlingsstelle im jeweiligen Bundesland wenden.

Die sogenannte Basisförderung sieht derzeit für das erste Lehrjahr drei, für das zweite zwei und für das dritte eine kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung vor.

Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

Icon Lehre Fördern, Information der Wirtschaftskammer Österreich

 

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